Rechtsanwalt Dr. Marcus Soiné

Erbrecht

Erbrecht

Das Erbrecht bildet den zweiten, sehr wesentlichen Schwerpunkt meiner Arbeit. Zu diesem Zweck habe ich den Fachanwaltstitel für Erbrecht ebenso erworben wie eine  Zertifizierung als Testamentsvollstrecker (DVEV).

Nicht selten zeigen Menschen im Falle des Todes eines nahen Angehörigen Reaktionen, die man vorher nicht für möglich gehalten hat.

Jeder Verlust stellt eine emotionale Ausnahmesituation dar, die sich manchmal auch auf den Umgang mit Miterben auswirkt, wenn der Erblasser keine oder nur unklare Regelungen getroffen hat.

Vielen meiner Mandanten ist es daher wichtig, bereits zu Lebzeiten alles dafür zu tun, dass der Erbfall nicht zu einem Streit oder gar Bruch der Erben untereinander führt. Insoweit berate und gestalte ich letztwillige Verfügungen (Testamente und Erbverträge).

Nicht immer lässt sich jedoch eine einvernehmliche Lösung unter den Erben moderieren, so dass ich – neben der Beratung zu Erbschaftsquoten, Ausschlagungs- und Haftungsfragen – auch streitige Erbauseinandersetzungen betreue.

Schließlich setzte ich zugunsten meiner Mandanten auch Erbschafts- und Pflichtteilsansprüche durch, wenn das Verhältnis der Erben untereinander bzw. zwischen einzelnen Erben und dem Erblasser bereits vor dem Erbfall belastet war.

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